Auf der Straße zu Hause ?!
Landesarbeitsgemeinschaft
Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

Streetwork NRW - LAG

AKTUELLES
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Streetwork digital und „Digital Streetwork“- dasselbe nur online, oder doch was anderes?

Wir laden herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

In diesem Jahr möchten wir die MV aufgrund des Themas für alle öffnen, die bisher (noch) nicht Mitglied sind.

Streetwork digital und „Digital Streetwork“- dasselbe nur online oder doch was anderes?

Eine aktuelle Perspektive auf das Verhältnis von Streetwork digital und „Digital Streetwork“

Referentin:

Christiane Bollig, BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

Wir bitten um Anmeldung bis zum 15.06.26.

Das ausführliche Programm gibt es hier.

 

 

Wir bitten darum, bei der Anmeldung anzugeben, welche*n Teil*e der Veranstaltung (Fortbildung, MV, „Come together“) sie wahrnehmen möchten.

    Verbindliche Anmeldung


    Streetwork digital und "Digital Streetwork"- dasselbe nur online, oder doch was anderes?
    03.07.2026 in Dortmund











    Infos zum Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen dieser Anmeldung zur Verfügung gestellt werden, werden nur für die Bearbeitung der Anmeldung, Teilnahme und Kostenabrechnung verwendet. Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet. Gegen die Speicherung der Daten können Sie jederzeit Widerruf einlegen. Sie können sich jederzeit über die gespeicherten Daten informieren.

     


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    Schutzkonzepte im Bereich Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

    Das Projekt „Schutzkonzepte für niedrigschwellige Arbeitsfelder neu gedacht: Praxiswerkstätten für Schutzkonzepte im Arbeitsfeld Streetwork/ Mobile Jugendarbeit“ wurde im Zeitraum März bis Dezember 2025 durchgeführt und im Rahmen des Förderaufrufs „Gib Gewalt keine Chance“ durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung und Flucht des Landes Nordrhein- Westfalen in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW finanziert.

    Die vorliegenden Materialien entstanden im Anschluss an drei Praxiswerkstätten, in denen sich insgesamt 37 Fachkräfte der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit aus ganz NRW mit den Gefahrenbereichen „aufsuchende Arbeit im öffentlichen Raum“, „1:1 Kontakte im Rahmen von Einzelfallhilfen“ und „Alleinarbeit“ auseinandergesetzt haben.

    Zum Gefahrenbereich „Alleinarbeit“ ist ein Forderungspapier entstanden, da sämtliche Schutzmaßnahmen wirkungslos sind, wenn Fachkräfte allein arbeiten müssen.

    Forderungspapier gegen Alleinarbeit

    Zu den beiden ersten beiden Gefahrenbereichen haben wir Checklisten erarbeitet, die helfen sollen, in der Praxis Risiken zu minimieren.

    Diese werden in Kürze hier veröffentlicht.

    Eine Muster- Checkliste kann als Vorlage zur Erarbeitung von eigenen Praxisbeispielen dienen.

    Muster- Checkliste

    Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden, der LAG JSA und den Landschaftsverbänden LVR und LWL für die gute Kooperation!

    Die Arbeitshilfe für  Schutzkonzepte  im Bereich Streetwork/ Mobile Jugendarbeit sowie ein Fragebogen zur Risiko- und Potentialanalyse stehen unter „Material“ zum Download bereit.

    Gefördert durch

    In Kooperation mit

     


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    Danke!!!

    Die LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. bedankt sich ganz herzlich bei Angela Wüsthof für mehr als 30 Jahre unermüdlichen Einsatz!

    Angela ist Mitgründerin des Vereins, war lange im ehrenamtlichen  und geschäftsführenden Vorstand und zuletzt Mitarbeiterin der LAG. Unabhängig von ihrer Position war sie aber immer Herz, Seele und manchmal auch das Hirn des Vereins.

    Nach über 30 Jahren hat sie sich nun aus der (sehr) aktiven Arbeit für uns in den Ruhestand verabschiedet.

    Wir wünschen ihr alles erdenklich Gute und noch viele schöne Reisen, die wir dann über ihre tollen Fotos nachempfinden dürfen.

    Danke für alles!

    Foto: Angela Wüsthof


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    Mailingliste und Newsletter

    Der Newsletter  (02/26) kann hier heruntergeladen werden!

     

    Mitglieder der Liste können:

    • Informationen von jedem anderen Listenmitglied erhalten, das dieses in die Runde schickt
    • Selbst Neuigkeiten, die für Kolleg*innen aus ganz NRW interessant sind, breit streuen
    • Erfahrungen und Fragen zur Diskussion stellen und kollegialen Rat suchen
    • Viermal jährlich mit einem Newsletter über Neuigkeiten aus der LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. informiert werden.

    Noch wichtig zu wissen:

    • Die E-Mails werden an die Liste geschickt, alle Empfänger*innen sind verborgen, lediglich der*die Absender*in gibt die Adresse preis (für individuelle Antworten)
    • Die LAG moderiert die Liste, gibt also die Nachrichten und Neuabonnements frei. So versuchen wir zu gewährleisten, dass die Liste nicht zweckentfremdet wird.

    Überzeugt? Dann freuen wir uns über eure Anmeldung!

    Mailingliste Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW

     


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    Imagefilm der LAG

    Für alle, die sich schon gefragt haben, wer oder was die LAG eigentlich ist- hier ist die Antwort. Wir möchten sichtbarer für die Öffentlichkeit werden und hoffen, das ist uns mit diesem Film gelungen.

    Viel Spaß beim Anschauen wünscht Euch Euer Team der LAG!

    Imagefilm Youtube

     

     


    TERMINE
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    Digital Streetwork und „Streetwork digital“- dasselbe nur online, oder doch was anderes?

    Wir laden herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

    In diesem Jahr möchten wir die MV aufgrund des Themas für alle öffnen, die bisher (noch) nicht Mitglied sind.

    Streetwork digital und „Digital Streetwork“- dasselbe nur online oder doch was anderes?

    Eine aktuelle Perspektive auf das Verhältnis von Streetwork digital und „Digital Streetwork“

    Referentin:

    Christiane Bollig, BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

    Wir bitten um Anmeldung bis zum 15.06.26.

    Das ausführliche Programm gibt es hier.

     

    Wir bitten darum, bei der Anmeldung anzugeben, welche*n Teil*e der Veranstaltung (Fortbildung, MV, „Come together“) sie wahrnehmen möchten.

      Verbindliche Anmeldung


      Streetwork digital und "Digital Streetwork"- dasselbe nur online, oder doch was anderes?
      03.07.2026 in Dortmund











      Infos zum Datenschutz
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      Einsteiger*innen Sprechstunden 2026 (Online)

      Aus der Praxis für die Praxis

      Termine und Themen:

      Kontaktaufnahme im  öffentlichen Raum

      Achtung: Terminänderung!

      24.04.26

      08.05.26

      10-12 Uhr

      Referent*innen:

      Susanne Löde, Streetwork VSE Münster

      Claus- Peter Fellbaum, Streetwork Stadt Aachen

      *******************

      Professionelles Schweigen und Umgang mit Ordnungsbehörden

      14.07.26

      10-12 Uhr

      Referent*innen:

      Kristina Oehlmann, Streetwork TrebeCafe Düsseldorf

      Jan Niehues, Mobile Jugendarbeit Stadt Steinfurt

      *******************

      Weitere Termine folgen, die Anmeldung ist jeweils ca. vier Wochen vor dem Termin möglich.

      *******************

      Ziel der Sprechstunden ist es, über die  Schwerpunkt Themen in den Austausch zu kommen und individuellen Fragen Raum zu geben.

      Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten den Link einen Tag vor der Veranstaltung.

      Wir bitten um Absage bei Nicht- Teilnahme!

      ********************

        Verbindliche Anmeldung


        Online Sprechstunde für Neu_Einsteiger:innen, Thema: „Kontaktaufnahme im öffentlichen Raum“
        Datum: 08.05.26, 10.00 - 12.00 online






        Infos zum Datenschutz
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        Das Angebot ist kostenfrei!



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        Klare Haltung, kühler Kopf! Deeskalation im Arbeitsfeld Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

        Im Rahmen des Förderaufrufs “Gemeinsam gegen Gewalt” bieten wir 20 Fachkräften aus dem Arbeitsfeld Streetwork/ Mobile Jugendarbeit eine zweitägige Fortbildung zum Thema Deeskalations- und Konflikttraining an.

        Referentinnen:

        Dimitria Bouzikou, Fachreferentin für Gewaltprävention, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW

        Lisa Schuchardt, LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit  NRW e.V.

        Ort: Jugendherberge Deutz- Siegesstr. 5, 50679 Köln- Deutz

        Zeit:

        01.07.26, 10:00 Uhr bis 02.07.26, 16:30 Uhr

        Teilnehmer*innenbeitrag: 70,- €

        Mehr Infos zur Tagung gibt es hier:

        Klare Haltung, kühler Kopf! Deeskalation im Arbeitsfeld Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

         

         

        Quelle: Pixabay

        AUSGEBUCHT!


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        Arbeitskreise Streetwork/Mobile Jugendarbeit 2026

        AK Streetwork Rheinland

        Der AK Streetwork Rheinland hat zwei  Sprecher:

        Bas Hulshof

        bas.hulshof@kalkar.de

        Björn Hinsen

        hinsen@wassenberg.de 

        Wer in den Verteiler aufgenommen werden will, kann sich hier eintragen:

        AK- Streetwork-Rheinland- Mailverteiler

        Termine 2026 

        24.04. 26

        12.06. 26

        13.11.26

        25.11.26

        10-14:00 Uhr, Einladungen mit Tagesordnung ca. 2 Wochen vor dem Termin über die Mailingliste


        AK Streetwork Westfalen

        Der AK Streetwork Westfalen hat drei  Sprecher*innen:

        Martin Göbel

        martin.goebel@hallewestfalen.de

        Carmen Decker:

        JUZE Attendorn

        Marcel Kay:

        m.kay@awo-guetersloh.de

         

        Termine 2026

        17.04.26

        12.06.26

        25.09.26

        06.11.26

        10-13.30, Einladungen mit Tagesordnung 2 Wochen vor dem Termin

        Weitere Infos:

        Claudia Lappöhn
        LWL-Landesjugendamt Westfalen

        claudia.lappoehn@lwl.org


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        Fachtagungen von Kooperationspartnern

        Jahrestagung Streetwork Westfalen- Lippe

        09.09.-11.09.26

        Infos über die Mailinglisten oder Claudia Lappöhn, LWL


        FAUST 18 +

        Fachaustausch Erwachsenen- Streetwork

        03.06.26, 9:30- 12:00 Uhr

        Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Zugang über die Homepage der BAG SW/ MJA:

        BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

        Thema: (Arbeitstitel)

        Tod und Sterben in der Wohnungslosenhilfe

        Weitere Infos folgen.

         

         „Kontrollierte Räume, begrenzte Freiheiten“- Bundesweite Streetworktagung der BAG

        17.06.- 19.06.26

        Ort: Nachbarschaftshaus Gostenhof, Nürnberg

        Die Anmeldung ist möglich: www.bag-streetwork.de

         


        STELLENANGEBOTE
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        Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund sucht Sozialarbeiter*in!

        Beim Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund ist eine Stelle ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 17.04.26, nähere Infos gibt es unter folgendem Link:

        Stellenausschreibung Stadt Dortmund

        ARCHIV
        DER VEREIN
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        Auf einen Blick
        • Fachberatung
        • Neueinsteigerworkshop
        • Lobbyarbeit
        • Vernetzung
        • Orientierungshilfe
        • Fortbildungen

        Hier geht es zum Youtube- Kanal mit unserem Imagefilm:

        Imagefilm Youtube

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        Geschichte der LAG

        Seit 30 Jahren setzen wir uns für die Belange des Arbeitsfeldes „Streetwork/ Mobile Jugendarbeit“ in Nordrhein-Westfalen ein. Die Geschichte unseres Vereins begann in den 90er Jahren…

        Zu dieser Zeit wurden zahlreiche Streetwork-Stellen in NRW geschaffen, oftmals jedoch aus ordnungspolitischen Motiven und mit völlig unzureichenden Rahmenbedingungen. Sehr häufig wurden damals Streetworker*innen eingesetzt, wenn Jugendhäuser aus Kostengründen geschlossen wurden oder Jugendgruppen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden sollten. Diese Fachkräfte waren oft Berufsanfänger*innen, die ohne Konzept, ohne Team auf die Straße geschickt wurden, um mit Jugendlichen zu arbeiten.

        Um in diesem Arbeitsfeld Standards zu etablieren und eine Lobby für die Kolleg*innen auf der Straße zu schaffen, beschlossen wir als Mitglieder der beiden überregionalen Arbeitskreise „Streetwork/Mobile Jugendarbeit“ im Rheinland und in Westfalen-Lippe im Juni 1995 die „LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.“ zu gründen.

        Seitdem verstehen wir es als unsere Aufgabe, Kolleg*innen zu vernetzen, zu beraten und fortzubilden und ihre Interessen zu vertreten sowie auf strukturelle Probleme unserer Klient*innen aufmerksam zu machen.

         

         

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        Vorstand und Mitarbeiterinnen

        Claus Peter Fellbaum

        Florian Fischer

        Susanne Löde

        Jan Niehues

        Kristina Oehlmann

        Beate Pollak

        Katharina Reich-vom Ende

        Uwe Hubatschek

        Bas Hulshof

        Lisa Schuchardt

        Claudia Lausberg

        Claudia Schumacher

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        Leitgedanken

        Streetwork und Mobile Jugendarbeit werden oft da eingesetzt, wo Politik, Verwaltung und Anwohner*innen sich von Gruppen junger Menschen im öffentlichen Raum gestört fühlen und auf eine schnelle Wiederherstellung der bürgerlichen Ordnung hoffen. Oftmals werden die Stellen übereilt geschaffen, ohne dass fachliche Standards in die Überlegungen mit einbezogen werden.

        Dies ist aus unserer Sicht fatal!

        Wir sind der Meinung:

        • Streetwork/ Mobile Jugendarbeit hat keinen ordnungspolitischen Auftrag und ist keine „soziale Feuerwehr“ – wir arbeiten an den Problemen, die Klient*innen haben, nicht an denen, die sie machen!
        • Gute Arbeit braucht eine gute Grundlage (Sozialraumanalyse, Konzeption und Arbeitsplatzbeschreibung)  Download – PDF Musterarbeitsplatzbeschreibung
        • Gute Arbeit muss sich an den fachlichen Standards für das Arbeitsfeld orientieren (Download PDF Fachliche Leitlinien) und braucht angemessene Rahmenbedingungen

         

        Diese Leitgedanken sind die Grundlage unserer Aktivitäten und sollten maßgeblich sein für jede Einrichtung der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit.

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        Satzung


        § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

        (1) Die „Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.“ mit Sitz in Eschweiler verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

        (2)       Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

        § 2 Zwecke und Aufgaben

        Zweck des e.V. ist die Förderung der Jugendhilfe.

        Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

        • fachliche Beratung für neuentstehende und bestehende Einrichtungen der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit in NRW
        • Vernetzung der Fachkräfte und Einrichtungen dieses Arbeitsfeldes in NRW
        • Planung und Durchführung von Arbeitsfeld bezogenen Fort- und Weiterbildungen und zeitlich befristeten Projekten
        • Erarbeitung und Weiterentwicklung von konzeptionellen Arbeitsansätzen und fachlichen Leitlinien für das Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit
        • Interessenvertretung Jugendlicher und junger Volljähriger gem. §7 Abs. 1 Nr. 3,4 SGB VIII, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist
        • Stellungnahmen und Empfehlungen zu fachlichen, fach- und sozialpolitischen Fragen
        • Bündelung der Kompetenzen und die jugendpolitische Vertretung dieses Arbeitsfeldes auf Landesebene
        • Dokumentation aktueller Entwicklungen von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit
        • Verdeutlichung und Vertretung von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit in der (Fach-) Öffentlichkeit
        • die Bindegliedfunktion zu Menschen aus Forschung und Lehre, die sich mit Fragen von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit befassen

        § 3 Gemeinnützigkeit
        (1) Die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die in § 2 aufgeführten Zwecke und Aufgaben.
        (2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und Aufgaben.
        (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck und den Aufgaben des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

        § 4 Mitgliedschaft
        (1) Die Mitgliedschaft in der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist freiwillig.
        (2) Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden, die in NRW Streetwork/Mobile Jugendarbeit betreiben oder die die Zwecke und Aufgaben des Vereins unterstützen.
        (3) Über die Mitgliedschaft (Aufnahme) entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitglieder.

        § 5 Beendigung der Mitgliedschaft
        (1) Ein Austritt aus der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er ist durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand der LAG bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres zu erklären.
        (2) Bei vereinsschädigendem Verhalten können Mitglieder nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.

        § 6 Mitgliedsbeiträge
        Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

        § 7 Organe
        Organe der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW sind:
        – die Mitgliederversammlung
        – der Vorstand.


        § 8 Mitgliederversammlung 

        (1) Jede natürliche Person, die Mitglied der LAG ist, ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Jede juristische Person, die Mitglied der LAG ist, entsendet eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in.
        (2) Die Mitglieder sind jährlich mindestens einmal vom Vorstand zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen.
        (3) Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Einberufungsfrist beträgt vier Wochen. Die Mitgliederversammlung kann auch in einer gegen fremden Zugriff gesicherten Videokonferenz stattfinden.
        (4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder unter Vorlage einer Tagessordnung oder der Vorstand dies mit einfacher Mehrheit verlangt.
        (5) Die Mitgliederversammlung ist so lange beschlussfähig, wenn nicht die anwesenden Mitglieder die Beschlussunfähigkeit feststellen. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sowie diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen vier Wochen eine zweite Sitzung mit derselben Tagessordnung schriftlich einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
        (6) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das von der Protokollführung zu unterschreiben ist. Beschlüsse werden im Wortlaut aufgenommen.
        (7) Die Wahl des/der Vorsitzenden und des Vorstandes muss als Tagesordnungspunkt auf der Einladung zur Mitgliederversammlung erscheinen.
        (8) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere
        – die Beratung und Beschlussfassung über die Verwirklichung von Zweck und Aufgaben der LAG gemäß der Satzung
        – die Wahl von Ausschüssen für besondere Aufgaben
        – die Entgegennahme des Jahresberichtes vom Vorstand einschließlich Jahresrechnung und
        Rechnungsprüfungsbericht
        – die Wahl des/der Vorsitzenden und des Vorstandes sowie die Wahl von zwei RechnungsprüferInnen
        – die Genehmigung des Haushaltsplanes
        – die Regelung des Beitragswesens
        – die Entlastung des Vorstandes
        – die Wahl von Delegierten.
        (9) Die Wahlen erfolgen schriftlich und geheim. Sie können auf Antrag per Akklamation erfolgen, wenn kein Mitglied widerspricht.

        § 9 Der Vorstand 
        (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen.
        (2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Er bleibt so lange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
        (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand ist auch beschlussfähig, wenn die Vorstandsmitglieder in einer gegen fremden Zugriff gesicherten Video-Konferenz oder in einer gemischten Sitzung aus Anwesenden und per Videokonferenz teilnehmenden Personen (hybrides Format) miteinander kommunizieren. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
        (4) Der Vorstand wird von dem/r Vorsitzenden nach Bedarf mindestens jedoch viermal jährlich einberufen. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung.
        (5) Dem Vorstand obliegt die Verwirklichung der in § 2 genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins in enger Verbindung mit den Mitgliedern und der Mitgliederversammlung.
        (6) Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über Mitgliedschaften (Aufnahmen, Ablehnungen, Austritte).
        (7) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den BGB-Vorstand vertreten.

        § 10 Satzungsänderung, Auflösung 
        (1) Änderung der Satzung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW sind von einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.
        (2) Die Auflösung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.
        (3) Bei Auflösung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Tacheles e.V., Wuppertal, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

        Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 07.03.25 in Düsseldorf

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        Mitglied werden

        Unser aktuelles Formular

        Aufnahmeantrag als PDF zum Download

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        Forderungspapier gegen Alleinarbeit

        Wir halten Alleinarbeit für fahrlässig!

        Wir fordern Träger und Leitungskräfte auf, ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden.

        Fachkräfte im Arbeitsfeld sollten es nicht widerspruchslos hinnehmen, wenn die eigene Unversehrtheit und die Sicherheit der Adressat*innen gefährdet sind.

        Zum Download geht es hier:

        Forderungspapier gegen Alleinarbeit

        Quelle: An Le, Pixabay
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        Positionspapier zum Fachkräftemangel im Arbeitsfeld

        Wir haben in Zusammenarbeit mit  Fachkräften ein Positionspapier erarbeitet.

        Es wurden fachliche und politische Forderungen formuliert, um die problematische Entwicklung des Fachkräftemangels für unser Arbeitsfeld darzustellen.

        Positionspapier Fachkräftemangel

         

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        Arbeitshilfe für Schutzkonzepte

        Das Projekt „Schutzkonzept für Streetwork und Mobile Jugendarbeit“ wurde im Zeitraum Mai bis Dezember 2024 durchgeführt und im Rahmen des Förderaufrufs „Gib Gewalt keine Chance“ durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung und Flucht des Landes Nordrhein- Westfalen in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW finanziert.

        Die vorliegende Arbeitshilfe entstand im Anschluss an vier Praxiswerkstätten, in denen sich insgesamt 60 Fachkräfte der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit aus ganz NRW mit der Thematik der Schutzkonzepte für Ihren Arbeitsbereich auseinandergesetzt haben.

        Das PDF gibt es hier:

        Arbeitshilfe Schutzkonzept für Streetwork/ Mobile Jugendarbeit

        Ergänzend dazu stellt der VSE NRW e.V.- Bereich Münster/ Münsterland einen Fragebogen zur Risiko- und Potentialanalyse für die aufsuchende Jugendsozialarbeit zur Verfügung:

        Risiko- und Potentialanalyse- Fragebogen

        Aus den Folgeveranstaltungen im Jahr 2025 sind Checklisten entstanden, die aktuell noch überarbeitet werden. Ein Muster für das „Durchspielen des Ernstfalls“ kann hier herunter geladen werden: Muster- Checkliste

        Gefördert durch

        In Kooperation mit

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        Positionspapier zur digitalen Mindestausstattung

         

         

         

        Wie in den meisten anderen Arbeitsfeldern steigen auch in der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit die Anteile digitaler Aufgaben. Immer mehr Verwaltungsbereiche arbeiten mit digitalen Antragsverfahren und auch Freizeitgestaltungen Jugendlicher und junger Erwachsener finden zunehmend über das Smartphone statt.

        Unser Positionspapier zur digitalen Mindestausstattung findet ihr hier:

        Digitale Mindestausstattung

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        Handreichung Digital.Total?! aus Baden- Württemberg

        Die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden- Württemberg e.V. hat 2019 und 2021 sehr gute Handreichungen zum Umgang mit Social Media in der Mobilen Jugendarbeit herausgegeben, die wir hier empfehlen möchten.

        Fachkräfte werden hier eine fachlich fundierte Grundlage zur Thematik, sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Einsatz und die Nutzung von Social Media im Arbeitsfeld erhalten, die der Qualitätssicherung und Professionalität, sowie der Reflexion dienen.

        Hier geht es zum Download der der beiden Arbeitshilfen:

        Digital.Total?!

        Digital.Total?! Orientierungshilfe

         

         

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        Lalü Lala

        Druckversion LalüLala

        (nach Polizeigesetz NRW 2018)
        Preis : 28 €
        400 St incl. Porto und Verpackung (jetzt auch in englischer und französischer Übersetzung, diese können anteilig jeweils 50, 100 Stück in englisch oder französisch mitbestellt werden)

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        Leitlinien

        Die fachlichen Leitlinien wurden überarbeitet und neu gedruckt.

        Druckexemplare können Sie bei uns anfordern oder Sie nutzen die download-Funktion.

        Hier die Leitlinien in Auszügen:

         

        Die Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit

        Die konzeptionellen und alltagspraktischen Grenzen zwischen Streetwork und Mobiler Jugendarbeit sind fließend. 

        Da beide Arbeitsfelder mehr verbindet als unterscheidet, wurde nach langjährigen Abgrenzungsdiskussionen in den 1970er und 1980er Jahren schließlich in den 1990er Jahren die Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit als gemeinsamer Dachverband gegründet (Steffan, 2007, S. 658).

        Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung stärkeren Gemeinwesenbezug und arbeitet in sozialräumlich orientierten Projekten. Streetwork hingegen hat einen deutlichen Milieu-/Cliquenbezug, wie z. B. zur Drogen-, Punk-, Prostitutions-, Straßenkinderszene (ebd.).

        Mobile Jugendarbeit ist also im Allgemeinen weniger szene-/brennpunkt-bezogen und stärker stadtteil- und sozialräumlich orientiert, wobei die häufig praktizierte Verbindung von lebensweltzentriertem Aufsuchen und einrichtungsgebundener Club-/Freizeitarbeit u. a. wegen unterschiedlicher Auftragslagen einen Rollenkonflikt bergen kann. Beide Arbeitsfelder bedienen sich der klassischen Methoden der Sozialen Arbeit: Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit.

        Werner Steffan (2007, S. 948) formuliert die typischen Aufgaben und Handlungsebenen für Streetwork und Mobile Jugendarbeit folgendermaßen:

        „(…) Knüpfen eines Kontaktnetzes in der Lebenswelt und Vertrauenserwerb; Pflege des Kontaktnetzes mit der Zielgruppe und Vertrauenserhalt; einzelfallorientierte psychosoziale Unterstützung; Gruppen-/Cliquenarbeit; Stadtteil-/Gemeinwesenarbeit; institutionelle Innovation in Hintergrundeinrichtungen und durch den Aufbau von Unterstützungsangeboten; Konfliktverhinderung/-vermittlung/Deeska-lation; institutionelle Vernetzung und Verbundarbeit; Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung; Einmischung/Lobbyarbeit und Aktivierung.“

        Quellen
        Steffan, W. (2007). Mobile Jugendarbeit. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Fachlexikon der Sozialen Arbeit (6. Aufl., S.658). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

        Steffan, W. (2007). Streetwork. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Fachlexikon der Sozialen Arbeit (6. Aufl., S.948-949). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

         

        Adressatengruppen

        Streetwork/Mobile Jugendarbeit richtet sich schwerpunktmäßig an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die als Einzelpersonen, Gruppen oder Szenen im öffentlichen Raum anzutreffen sind.

        Diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben häufig besonderen Unterstützungsbedarf. Sie werden von anderen Angeboten des Hilfesystems nicht oder nicht mehr erreicht. Darüber hinaus sind sie oftmals von Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht. Des Weiteren unterstützt SW/MJA junge Menschen, wenn diese von ihren Treffpunkten vertrieben werden sollen.

        Aber auch Jugendliche ohne speziellen oder aktuellen Unterstützungsbedarf werden von der SW/MJA angesprochen. Absicht hierbei ist es dann im Wesentlichen, sich bei den jeweiligen Gruppen und Personen als parteilicher Vertreter ihrer Interessen und als Ansprechpartner für künftigen Hilfebedarf anzubieten.

         

        Ziele

        SW/MJA versteht sich als aktivierende und ressourcenorientierte Sozialarbeit und bietet keine fertigen Lösungen, sondern Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Empowerment Ansatzes an.

        Sie befähigt junge Menschen dazu, ihre persönlichen oder kollektiven Lebenssituationen, insbesondere im Konfliktfall, selbst bewältigen zu können.

        Ziel ist die Erschließung von öffentlichen Räumen und die Erweiterung von Sozialkompetenzen, wie z.B. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Beziehungsaufbau und -pflege sowie Entwicklung und Realisierung individueller Lebensperspektiven.

        WEITERE TEILZIELE SIND:

        • die Vermittlung zum Hilfesystem und der Abbau von Schwellenängsten gegenüber anderen Hilfsangeboten
        • Hilfen zur Alltagsbewältigung
        • Prävention (Suchtprävention, Gewaltprävention, Gesundheitsprävention etc.)
        • Ausstiegshilfen (Drogenszene, Extremistische Gruppierungen etc.)
        • Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen (Jugend- und Sozialhilfe, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familie, Existenzsicherung, Gesundheitsfürsorge etc.)

         

        Arbeitsprinzipien

        Um Adressatengruppen und Ziele zu erreichen, gelten im Arbeitsfeld SW/MJA folgende Arbeitsprinzipien:

        NIEDRIGSCHWELLIGKEIT:
        Damit Adressaten die Angebote von SW/MJA ohne Vorbedingungen und Vorleistungen in Anspruch nehmen können, sorgen Fachkräfte dafür, dass Zugangsmöglichkeiten, Angebotszeiten, Orte und Methoden den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Adressaten entsprechen.

        FREIWILLIGKEIT:
        Die Kontaktaufnahme und Mitarbeit durch die Adressaten erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. SW/MJA unterbreitet wiederkehrende Kontakt- und Beziehungsangebote.

        AKZEPTANZ:
        Die Fachkräfte orientieren sich an der Lebenswelt der Adressaten und gehen offen und respektvoll mit ihnen um. Dabei nehmen sie eine akzeptierende Haltung gegenüber der individuellen Lebensgestaltung der Adressaten ein, bei gleichzeitiger kritischer Betrachtungsweise der gewählten Lebensstrategie.

        VERTRAULICHKEIT/TRANSPARENZ:
        In der praktischen Arbeit wird auf Wunsch die Anonymität der Adressaten gewahrt und Informationen werden vertraulich behandelt. Dabei machen die Fachkräfte gesetzliche Grundlagen bzgl. Datenschutz und Schweigepflicht transparent. Sie treten ihren Adressaten gegenüber authentisch auf.

        KONTINUITÄT:
        Auf der Beziehungsebene bietet SW/MJA den Adressaten verlässliche und professionelle Beziehungs- und Kontaktangebote an. SW/MJA bietet personelle Kontinuität, um stabile Beziehungsarbeit zu gewährleisten und räumliche Kontinuität im Sinne von Szenepräsenz. Die Adressaten bestimmen dabei den Zeitpunkt des Beziehungsaufbaus und die Intensität der Beziehung.

        LEBENSWELTORIENTIERUNG:
        SW/MJA geht flexibel auf die spezifischen Lebenslagen ihrer Adressaten ein. Dabei hat sie insbesondere Bedarfe aufgrund von Geschlecht, Migrationshintergrund, sozialer Lage, sexueller Orientierung und Behinderung im Blick.

        PARTIZIPATION:
        Fachkräfte motivieren und unterstützen ihre Adressaten in Bezug auf politische und gesellschaftliche Teilhabe. Sie beteiligen die Adressaten an der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von Angeboten im Rahmen ihrer eigenen Arbeit. SW/MJA arbeitet mit Klienten und nicht für sie.

         

        FLEXIBILITÄT:
        SW/MJA formuliert gemeinsam mit den Adressaten realistische Ziele, entwickelt Problemlösungen und Zukunftsperspektiven. Dabei stellt sie sich flexibel auf kurzfristige Veränderungen und neue Bedarfslagen ein und bleibt ergebnisoffen.

        • Zeitliche Flexibilität:

        Fachkräfte räumen den Bedürfnissen ihrer Klienten die Zeit ein, die sie je nach Situation in ihrer Individualität benötigen.

        • Methodische Flexibilität:

        Die Methoden, mit denen SW/MJA arbeitet, richten sich einerseits danach, was fachlich geboten ist und andererseits nach den Ressourcen, Kompetenzen und Wünschen der Adressaten. Dabei verfügen die Fachkräfte über ein breit gefächertes Methodenwissen und sind in der Lage, flexibel auf neue Bedarfslagen zu reagieren.

        REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT:
        SW/MJA arbeitet grundsätzlich anwaltschaftlich für die Adressaten und schafft ihnen eine Lobby. Konkrete praktische Arbeitsaufträge werden vornehmlich durch die Adressaten erteilt. Grundsätzlich nehmen die Fachkräfte eine Haltung der Loyalität gegenüber ihren Adressaten ein. SW/MJA hat immer auch eine Vermittlerfunktion.

         

        Das folgende PDF ist die Auflage 2024.

        Fachliche Leitlinien Auflage 2024

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        Arbeitsplatzbeschreibung

        Das vorliegende Muster einer Arbeitsplatzbeschreibung dient lediglich zur Orientierung und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

        Die Inhalte und deren Gewichtung sind auf die jeweilige Bedarfslage vor Ort anzupassen, wobei es aus fachlicher Sicht geboten ist, dass auf Nummer eins der Tätigkeitsbeschreibung mindestens 50% entfallen.

        Im Hinblick auf eine angemessene Eingruppierung sind spezifische Tätigkeitsmerkmale und Zielgruppen zu berücksichtigen, bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW.

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        Streetwork/ Mobile Jugendarbeit während der Corona- Pandemie
        Auswertung einer Onlinebefragung durch die Hochschule Niederrhein-  Fachbereich Sozialwesen
        Prof. Dr. Sascha Schierz und Prof. Dr. Michael Noack

         

        Die LAG hat während der Covid- 19- Pandemie eine Online- Umfrage durchgeführt. Durch die Befragung der Fachkräfte im Arbeitsfeld sollten veränderte Arbeitsbedingungen ebenso beleuchtet werden, wie angepasste methodische Vorgehensweisen im Arbeitsfeld.

        Die Professoren Schierz und Noack der Hochschule Niederrhein sind mit Ihrer Auswertung der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die pandemischen Kontaktbeschränkungen auf die Praxis hatten.

        Zur Auswertung geht es hier:

        LAG_Ergebnisbericht_120422

         

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        Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
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        Datenschutz

        Datenschutzerklärung

        1. Datenschutz auf einen Blick

        Allgemeine Hinweise

        Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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        Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

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        Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

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        2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

        Datenschutz

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        Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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        Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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