Auf der Straße zu Hause ?!
Landesarbeitsgemeinschaft
Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

Streetwork NRW - LAG

AKTUELLES
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30 Jahre LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

Lebenslagen und Zukunftsperspektiven junger Menschen in Armut und Handlungsspielräume von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit

vom 20.-22.05.25 im Tagungshaus „Auf dem Heiligen Berg“ in Wuppertal

30 Jahre LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V., das bedeutet viele Jahre Einsatz für fachliche Standards, Professionalität und gute Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld Streetwork/ Mobile Jugendarbeit in NRW. In dieser Zeit hat sich viel verändert. Unverändert bleibt jedoch: die Adressat*innen des Arbeitsfeldes sind nach wie vor auf vielerlei Weise benachteiligt und schon immer stand ein Thema hinter allem: Armut.

Jubiläum 2025 Ausschreibung

Jubiläum Programm

Bild: ts-grafik.de/photocase.com

    Verbindliche Anmeldung


    Lebenslagen und Zukunftsperspektiven junger Menschen in Armut und Handlungsspielräume von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit
    20. - 22.05.25 im Tagungshaus „Auf dem Heiligen Berg“ in Wuppertal
    www.aufdemheiligenberg.de















    Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von 350 €. Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag von 350 € auf unserem Konto eingegangen ist.

    Bei Abmeldung nach dem 18.03.2025 werden die tatsächlichen Stornokosten des Tagungshauses, maximal 350 € in Rechnung gestellt.

    Infos zum Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen dieser Anmeldung zur Verfügung gestellt werden, werden nur für die Bearbeitung der Anmeldung, Teilnahme und Kostenabrechnung verwendet. Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet. Gegen die Speicherung der Daten können Sie jederzeit Widerruf einlegen. Sie können sich jederzeit über die gespeicherten Daten informieren.


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    ONLINE : Neu_Einsteiger:innen Sprechstunde 2024

    Aus der Praxis für die Praxis

    jeweils 10.00 – 12.00

    Termine und Themen:

    Anmeldungen sind für jede Sprechstunde vier Wochen vorher möglich, das Angebot ist kostenfrei!

    Ziel der Sprechstunden ist es, über die  Schwerpunkt Themen in den Austausch zu kommen und individuellen Fragen Raum zu geben.

    ******************************

    1. „Umgang mit Konsum, Safer Use und Straffälligkeit“

    Tina Oehlmann und Lisa Schuchardt

    Termin: 3.12.24, 10-12 Uhr

     

      Verbindliche Anmeldung


      Online Sprechstunde für Neu_Einsteiger:innen, Thema: „Umgang mit Konsum, Safer Use und Straffälligkeit“
      Datum: 03.12.24, 10.00 - 12.00 online






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      Mailingliste für alle Fachkräfte im Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit in NRW

      Der Newsletter  (03/24) kann hier heruntergeladen werden!

       

      Mitglieder der Liste können:

      • Informationen von jedem anderen Listenmitglied erhalten, das dieses in die Runde schickt
      • Selbst Neuigkeiten, die für Kolleg*innen aus ganz NRW interessant sind, breit streuen
      • Erfahrungen und Fragen zur Diskussion stellen und kollegialen Rat suchen
      • Zweimal jährlich mit einem Newsletter über Neuigkeiten aus der LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. informiert werden.

      Noch wichtig zu wissen:

      • Die E-Mails werden an die Liste geschickt, alle Empfänger*innen sind verborgen, lediglich der*die Absender*in gibt die Adresse preis (für individuelle Antworten)
      • Die LAG moderiert die Liste, gibt also die Nachrichten und Neuabonnements frei. So versuchen wir zu gewährleisten, dass die Liste nicht zweckentfremdet wird.

      Überzeugt? Dann freuen wir uns über eure Anmeldung!

      Mailingliste Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW

       


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      Social Media Projekt

      Unser Social Media Projekt: „Auf der Straße zu Hause- Wir sind Streetwork/ Mobile Jugendarbeit in NRW!“ ist beendet!

      Die fertigen Videos der Einrichtungen die teilgenommen haben, findet Ihr auf unserem  Instagram- Kanal: lag_streetwork_nrw

      Wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen!

      Das Projekt wurde gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW.



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      Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen – JETZT!

      2020 wurde das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet.

      Im Bündnis sind Bundesverbände und Vereinigungen zusammengeschlossen, um sich  für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen.

      Die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen ist aktueller als je zuvor. Drei Mitarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts sind nun zu Geldstrafen verurteilt worden und wollen Widerspruch einlegen.

      SWR Aktuell- Amtsgericht verurteilt Fanprojekt Mitarbeiter zu Geldstrafen

      Betroffen vom  Zeugnisverweigerungsrecht sind jedoch viele Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit. Aus diesem Anlass hat die BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit eine Stellungnahme  verfasst.

       


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      ONLINE : Neu_Einsteiger:innen Sprechstunde 2024

      Aus der Praxis für die Praxis

      jeweils 10.00 – 12.00

      Termine und Themen:

      Anmeldungen sind für jede Sprechstunde vier Wochen vorher möglich, das Angebot ist kostenfrei!

      Ziel der Sprechstunden ist es, über die  Schwerpunkt Themen in den Austausch zu kommen und individuellen Fragen Raum zu geben.

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      1. „Umgang mit Konsum, Safer Use und Straffälligkeit“

      Tina Oehlmann und Lisa Schuchardt Termin: 3.12.24, 10-12 Uhr

       

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        Online Sprechstunde für Neu_Einsteiger:innen, Thema: „Umgang mit Konsum, Safer Use und Straffälligkeit“
        Datum: 03.12.24, 10.00 - 12.00 online






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        Arbeitskreise Streetwork/Mobile Jugendarbeit 2024

        AK Streetwork Rheinland

        Der AK Streetwork Rheinland hat zur Zeit einen  Sprecher:

        Bas Hulshof

        bas.hulshof@kalkar.de

        Wer in den Verteiler aufgenommen werden will, kann sich hier eintragen:

        AK- Streetwork-Rheinland- Mailverteiler

        Termine AK Streetwork Rheinland 2024

        08.11.2024

        (10-14:00 Uhr, Einladungen mit Tagesordnung ca. 2 Wochen vor dem Termin)


        AK Streetwork Westfalen

        Der AK Streetwork Westfalen hat drei  Sprecher:innen

        Martin Göbel

        martin.goebel@hallewestfalen.de

        Carmen Decker:

        JUZE Attendorn

        Marcel Kay:

        m.kay@awo-guetersloh.de

         

        Termine 2024

        08.11.2024

        (10-13.30, Einladungen mit Tagesordnung 2 Wochen vor dem Termin)

        Weitere Infos:

        Claudia Lappöhn
        LWL-Landesjugendamt Westfalen

        claudia.lappoehn@lwl.org


        STELLENANGEBOTE
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        Das Jugendamt Dortmund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sozialarbeiter*in für den Fachdienst Streetwork.

        Weitere Info´s unter: Sozialarbeiter*in (m/w/d) für den Fachdienst Streetwork | dortmund.de

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        Die AWO Unterbezirk Hochsauerland/ Soest sucht Mitarbeiter*innen!

        Die AWO Hochsauerland/ Soest sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Sozialarbeiter*innen für das Jugendzentrum und den Bereich Streetwork in Werl.

        Zur Stellenausschreibung geht es hier:

        Stellenausschreibung Jugendzentrum Werl

        Stellenausschreibung Streetwork Werl

         

        ARCHIV
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        Auf einen Blick
        • Fachberatung
        • Neueinsteigerworkshop
        • Lobbyarbeit
        • Vernetzung
        • Orientierungshilfe
        • Fortbildungen
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        Geschichte der LAG

        Seit über 25 Jahren setzen wir uns für die Belange des Arbeitsfeldes „Streetwork/ Mobile Jugendarbeit“ in Nordrhein-Westfalen ein. Die Geschichte unseres Vereins begann in den 90er Jahren…

        Zu dieser Zeit wurden zahlreiche Streetwork-Stellen in NRW geschaffen, oftmals jedoch aus ordnungspolitischen Motiven und mit völlig unzureichenden Rahmenbedingungen. Sehr häufig wurden damals Streetworker*innen eingesetzt, wenn Jugendhäuser aus Kostengründen geschlossen wurden oder Jugendgruppen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden sollten. Diese Fachkräfte waren oft Berufsanfänger*innen, die ohne Konzept, ohne Team auf die Straße geschickt wurden, um mit Jugendlichen zu arbeiten.

        Um in diesem Arbeitsfeld Standards zu etablieren und eine Lobby für die Kolleg*innen auf der Straße zu schaffen, beschlossen wir als Mitglieder der beiden überregionalen Arbeitskreise „Streetwork/Mobile Jugendarbeit“ im Rheinland und in Westfalen-Lippe im Juni 1995 die „LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.“ zu gründen.

        Seitdem verstehen wir es als unsere Aufgabe, Kolleg*innen zu vernetzen, zu beraten und fortzubilden und ihre Interessen zu vertreten sowie auf strukturelle Probleme unserer Klient*innen aufmerksam zu machen.

         

         

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        Vorstand und Mitarbeiterinnen

        Claus Peter Fellbaum

        Florian Fischer

        Susanne Löde

        Jan Niehues

        Kristina Oehlmann

        Beate Pollak

        Katharina Reich-vom Ende

        Lisa Schuchardt

        Angela Wüsthof

        Vorstand Juni 2023

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        Leitgedanken

        Streetwork und Mobile Jugendarbeit werden oft da eingesetzt, wo Politik, Verwaltung und Anwohner*innen sich von Gruppen junger Menschen im öffentlichen Raum gestört fühlen und auf eine schnelle Wiederherstellung der bürgerlichen Ordnung hoffen. Oftmals werden die Stellen übereilt geschaffen, ohne dass fachliche Standards in die Überlegungen mit einbezogen werden.

        Dies ist aus unserer Sicht fatal!

        Wir sind der Meinung:

        • Streetwork/ Mobile Jugendarbeit hat keinen ordnungspolitischen Auftrag und ist keine „soziale Feuerwehr“ – wir arbeiten an den Problemen, die Klient*innen haben, nicht an denen, die sie machen!
        • Gute Arbeit braucht eine gute Grundlage (Sozialraumanalyse, Konzeption und Arbeitsplatzbeschreibung)  Download – PDF Musterarbeitsplatzbeschreibung
        • Gute Arbeit muss sich an den fachlichen Standards für das Arbeitsfeld orientieren (Download PDF Fachliche Leitlinien) und braucht angemessene Rahmenbedingungen

         

        Diese Leitgedanken sind die Grundlage unserer Aktivitäten und sollten maßgeblich sein für jede Einrichtung der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit.

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        Satzung


        § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

        (1) Die „Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.“ mit Sitz in Düsseldorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

        (2)       Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

        § 2 Zwecke und Aufgaben

        Zweck des e.V. ist die Förderung der Jugendhilfe.

        Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

        • fachliche Beratung für neuentstehende und bestehende Einrichtungen der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit in NRW
        • Vernetzung der Fachkräfte und Einrichtungen dieses Arbeitsfeldes in NRW
        • Planung und Durchführung von Arbeitsfeld bezogenen Fort- und Weiterbildungen und zeitlich befristeten Projekten
        • Erarbeitung und Weiterentwicklung von konzeptionellen Arbeitsansätzen und fachlichen Leitlinien für das Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit
        • Interessenvertretung Jugendlicher und junger Volljähriger gem. §7 Abs. 1 Nr. 3,4 SGB VIII, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist
        • Stellungnahmen und Empfehlungen zu fachlichen, fach- und sozialpolitischen Fragen
        • Bündelung der Kompetenzen und die jugendpolitische Vertretung dieses Arbeitsfeldes auf Landesebene
        • Dokumentation aktueller Entwicklungen von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit
        • Verdeutlichung und Vertretung von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit in der (Fach-) Öffentlichkeit
        • die Bindegliedfunktion zu Menschen aus Forschung und Lehre, die sich mit Fragen von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit befassen

        § 3 Gemeinnützigkeit
        (1) Die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die in § 2 aufgeführten Zwecke und Aufgaben.
        (2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und Aufgaben.
        (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck und den Aufgaben des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

        § 4 Mitgliedschaft
        (1) Die Mitgliedschaft in der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist freiwillig.
        (2) Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden, die in NRW Streetwork/Mobile Jugendarbeit betreiben oder die die Zwecke und Aufgaben des Vereins unterstützen.
        (3) Über die Mitgliedschaft (Aufnahme) entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitglieder.

        § 5 Beendigung der Mitgliedschaft
        (1) Ein Austritt aus der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er ist durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand der LAG bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres zu erklären.
        (2) Bei vereinsschädigendem Verhalten können Mitglieder nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.

        § 6 Mitgliedsbeiträge
        Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

        § 7 Organe
        Organe der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW sind:
        – die Mitgliederversammlung
        – der Vorstand.


        § 8 Mitgliederversammlung 

        (1) Jede natürliche Person, die Mitglied der LAG ist, ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Jede juristische Person, die Mitglied der LAG ist, entsendet eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in.
        (2) Die Mitglieder sind jährlich mindestens einmal vom Vorstand zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen.
        (3) Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Einberufungsfrist beträgt vier Wochen. Die Mitgliederversammlung kann auch in einer gegen fremden Zugriff gesicherten Videokonferenz stattfinden.
        (4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder unter Vorlage einer Tagessordnung oder der Vorstand dies mit einfacher Mehrheit verlangt.
        (5) Die Mitgliederversammlung ist so lange beschlussfähig, wenn nicht die anwesenden Mitglieder die Beschlussunfähigkeit feststellen. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sowie diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen vier Wochen eine zweite Sitzung mit derselben Tagessordnung schriftlich einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
        (6) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das von der Protokollführung zu unterschreiben ist. Beschlüsse werden im Wortlaut aufgenommen.
        (7) Die Wahl des/der Vorsitzenden und des Vorstandes muss als Tagesordnungspunkt auf der Einladung zur Mitgliederversammlung erscheinen.
        (8) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere
        – die Beratung und Beschlussfassung über die Verwirklichung von Zweck und Aufgaben der LAG gemäß der Satzung
        – die Wahl von Ausschüssen für besondere Aufgaben
        – die Entgegennahme des Jahresberichtes vom Vorstand einschließlich Jahresrechnung und
        Rechnungsprüfungsbericht
        – die Wahl des/der Vorsitzenden und des Vorstandes sowie die Wahl von zwei RechnungsprüferInnen
        – die Genehmigung des Haushaltsplanes
        – die Regelung des Beitragswesens
        – die Entlastung des Vorstandes
        – die Wahl von Delegierten.
        (9) Die Wahlen erfolgen schriftlich und geheim. Sie können auf Antrag per Akklamation erfolgen, wenn kein Mitglied widerspricht.

        § 9 Der Vorstand 
        (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen.
        (2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Er bleibt so lange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
        (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand ist auch beschlussfähig, wenn die Vorstandsmitglieder in einer gegen fremden Zugriff gesicherten Video-Konferenz oder in einer gemischten Sitzung aus Anwesenden und per Videokonferenz teilnehmenden Personen (hybrides Format) miteinander kommunizieren. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
        (4) Der Vorstand wird von dem/r Vorsitzenden nach Bedarf mindestens jedoch viermal jährlich einberufen. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung.
        (5) Dem Vorstand obliegt die Verwirklichung der in § 2 genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins in enger Verbindung mit den Mitgliedern und der Mitgliederversammlung.
        (6) Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über Mitgliedschaften (Aufnahmen, Ablehnungen, Austritte).
        (7) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den BGB-Vorstand vertreten.

        § 10 Satzungsänderung, Auflösung 
        (1) Änderung der Satzung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW sind von einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.
        (2) Die Auflösung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.
        (3) Bei Auflösung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Tacheles e.V., Wuppertal, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

        Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.05.2023 in Münster

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        Mitglied werden
        MATERIAL
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        Positionspapier zur digitalen Mindestausstattung für Einrichtungen der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit in NRW

         

        Die in den meisten anderen Arbeitsfeldern steigen auch in der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit die Anteile digitaler Aufgaben. Immer mehr Verwaltungsbereiche arbeiten mit digitalen Antragsverfahren und auch Freizeitgestaltungen Jugendlicher und junger Erwachsener finden zunehmend über das Smartphone statt.

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        Lalü Lala

        Druckversion LalüLala

        (nach Polizeigesetz NRW 2018)
        Preis : 28 €
        400 St incl. Porto und Verpackung (jetzt auch in englischer und französischer Übersetzung, diese können anteilig jeweils 50, 100 Stück in englisch oder französisch mitbestellt werden)

        Bestellung:
        kontakt@streetwork-nrw.de

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        Leitlinien

        Die neueste Version der fachlichen Leitlinien wurde 2013 veröffentlicht und an alle Fachkräfte und Jugendämter in NRW versandt. Weitere Druckexemplare können Sie bei uns anfordern oder Sie nutzen die download-Funktion. Hier die Leitlinien in Auszügen:

         

        Die Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit

        Die konzeptionellen und alltagspraktischen Grenzen zwischen Streetwork und Mobiler Jugendarbeit sind fließend. 

        Da beide Arbeitsfelder mehr verbindet als unterscheidet, wurde nach langjährigen Abgrenzungsdiskussionen in den 1970er und 1980er Jahren schließlich in den 1990er Jahren die Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit als gemeinsamer Dachverband gegründet (Steffan, 2007, S. 658).

        Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung stärkeren Gemeinwesenbezug und arbeitet in sozialräumlich orientierten Projekten. Streetwork hingegen hat einen deutlichen Milieu-/Cliquenbezug, wie z. B. zur Drogen-, Punk-, Prostitutions-, Straßenkinderszene (ebd.).

        Mobile Jugendarbeit ist also im Allgemeinen weniger szene-/brennpunkt-bezogen und stärker stadtteil- und sozialräumlich orientiert, wobei die häufig praktizierte Verbindung von lebensweltzentriertem Aufsuchen und einrichtungsgebundener Club-/Freizeitarbeit u. a. wegen unterschiedlicher Auftragslagen einen Rollenkonflikt bergen kann. Beide Arbeitsfelder bedienen sich der klassischen Methoden der Sozialen Arbeit: Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit.

        Werner Steffan (2007, S. 948) formuliert die typischen Aufgaben und Handlungsebenen für Streetwork und Mobile Jugendarbeit folgendermaßen:

        „(…) Knüpfen eines Kontaktnetzes in der Lebenswelt und Vertrauenserwerb; Pflege des Kontaktnetzes mit der Zielgruppe und Vertrauenserhalt; einzelfallorientierte psychosoziale Unterstützung; Gruppen-/Cliquenarbeit; Stadtteil-/Gemeinwesenarbeit; institutionelle Innovation in Hintergrundeinrichtungen und durch den Aufbau von Unterstützungsangeboten; Konfliktverhinderung/-vermittlung/Deeska-lation; institutionelle Vernetzung und Verbundarbeit; Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung; Einmischung/Lobbyarbeit und Aktivierung.“

        Quellen
        Steffan, W. (2007). Mobile Jugendarbeit. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Fachlexikon der Sozialen Arbeit (6. Aufl., S.658). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

        Steffan, W. (2007). Streetwork. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Fachlexikon der Sozialen Arbeit (6. Aufl., S.948-949). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

         

        Adressatengruppen

        Streetwork/Mobile Jugendarbeit richtet sich schwerpunktmäßig an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die als Einzelpersonen, Gruppen oder Szenen im öffentlichen Raum anzutreffen sind.

        Diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben häufig besonderen Unterstützungsbedarf. Sie werden von anderen Angeboten des Hilfesystems nicht oder nicht mehr erreicht. Darüber hinaus sind sie oftmals von Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht. Des Weiteren unterstützt SW/MJA junge Menschen, wenn diese von ihren Treffpunkten vertrieben werden sollen.

        Aber auch Jugendliche ohne speziellen oder aktuellen Unterstützungsbedarf werden von der SW/MJA angesprochen. Absicht hierbei ist es dann im Wesentlichen, sich bei den jeweiligen Gruppen und Personen als parteilicher Vertreter ihrer Interessen und als Ansprechpartner für künftigen Hilfebedarf anzubieten.

         

        Ziele

        SW/MJA versteht sich als aktivierende und ressourcenorientierte Sozialarbeit und bietet keine fertigen Lösungen, sondern Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Empowerment Ansatzes an.

        Sie befähigt junge Menschen dazu, ihre persönlichen oder kollektiven Lebenssituationen, insbesondere im Konfliktfall, selbst bewältigen zu können.

        Ziel ist die Erschließung von öffentlichen Räumen und die Erweiterung von Sozialkompetenzen, wie z.B. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Beziehungsaufbau und -pflege sowie Entwicklung und Realisierung individueller Lebensperspektiven.

        WEITERE TEILZIELE SIND:

        • die Vermittlung zum Hilfesystem und der Abbau von Schwellenängsten gegenüber anderen Hilfsangeboten
        • Hilfen zur Alltagsbewältigung
        • Prävention (Suchtprävention, Gewaltprävention, Gesundheitsprävention etc.)
        • Ausstiegshilfen (Drogenszene, Extremistische Gruppierungen etc.)
        • Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen (Jugend- und Sozialhilfe, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familie, Existenzsicherung, Gesundheitsfürsorge etc.)

         

        Arbeitsprinzipien

        Um Adressatengruppen und Ziele zu erreichen, gelten im Arbeitsfeld SW/MJA folgende Arbeitsprinzipien:

        NIEDRIGSCHWELLIGKEIT:
        Damit Adressaten die Angebote von SW/MJA ohne Vorbedingungen und Vorleistungen in Anspruch nehmen können, sorgen Fachkräfte dafür, dass Zugangsmöglichkeiten, Angebotszeiten, Orte und Methoden den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Adressaten entsprechen.

        FREIWILLIGKEIT:
        Die Kontaktaufnahme und Mitarbeit durch die Adressaten erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. SW/MJA unterbreitet wiederkehrende Kontakt- und Beziehungsangebote.

        AKZEPTANZ:
        Die Fachkräfte orientieren sich an der Lebenswelt der Adressaten und gehen offen und respektvoll mit ihnen um. Dabei nehmen sie eine akzeptierende Haltung gegenüber der individuellen Lebensgestaltung der Adressaten ein, bei gleichzeitiger kritischer Betrachtungsweise der gewählten Lebensstrategie.

        VERTRAULICHKEIT/TRANSPARENZ:
        In der praktischen Arbeit wird auf Wunsch die Anonymität der Adressaten gewahrt und Informationen werden vertraulich behandelt. Dabei machen die Fachkräfte gesetzliche Grundlagen bzgl. Datenschutz und Schweigepflicht transparent. Sie treten ihren Adressaten gegenüber authentisch auf.

        KONTINUITÄT:
        Auf der Beziehungsebene bietet SW/MJA den Adressaten verlässliche und professionelle Beziehungs- und Kontaktangebote an. SW/MJA bietet personelle Kontinuität, um stabile Beziehungsarbeit zu gewährleisten und räumliche Kontinuität im Sinne von Szenepräsenz. Die Adressaten bestimmen dabei den Zeitpunkt des Beziehungsaufbaus und die Intensität der Beziehung.

        LEBENSWELTORIENTIERUNG:
        SW/MJA geht flexibel auf die spezifischen Lebenslagen ihrer Adressaten ein. Dabei hat sie insbesondere Bedarfe aufgrund von Geschlecht, Migrationshintergrund, sozialer Lage, sexueller Orientierung und Behinderung im Blick.

        PARTIZIPATION:
        Fachkräfte motivieren und unterstützen ihre Adressaten in Bezug auf politische und gesellschaftliche Teilhabe. Sie beteiligen die Adressaten an der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von Angeboten im Rahmen ihrer eigenen Arbeit. SW/MJA arbeitet mit Klienten und nicht für sie.

         

        FLEXIBILITÄT:
        SW/MJA formuliert gemeinsam mit den Adressaten realistische Ziele, entwickelt Problemlösungen und Zukunftsperspektiven. Dabei stellt sie sich flexibel auf kurzfristige Veränderungen und neue Bedarfslagen ein und bleibt ergebnisoffen.

        • Zeitliche Flexibilität:

        Fachkräfte räumen den Bedürfnissen ihrer Klienten die Zeit ein, die sie je nach Situation in ihrer Individualität benötigen.

        • Methodische Flexibilität:

        Die Methoden, mit denen SW/MJA arbeitet, richten sich einerseits danach, was fachlich geboten ist und andererseits nach den Ressourcen, Kompetenzen und Wünschen der Adressaten. Dabei verfügen die Fachkräfte über ein breit gefächertes Methodenwissen und sind in der Lage, flexibel auf neue Bedarfslagen zu reagieren.

        REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT:
        SW/MJA arbeitet grundsätzlich anwaltschaftlich für die Adressaten und schafft ihnen eine Lobby. Konkrete praktische Arbeitsaufträge werden vornehmlich durch die Adressaten erteilt. Grundsätzlich nehmen die Fachkräfte eine Haltung der Loyalität gegenüber ihren Adressaten ein. SW/MJA hat immer auch eine Vermittlerfunktion.

        HINWEIS:

        Die Novellierung des SGB VIII hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich haben wir diese Leitlinien in der 2. Auflage gedruckt. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist jetzt veröffentlicht und ist damit am 10.6.2021 in Kraft getreten.

        Unter diesem link ist der Gesetzestext abzurufen:

        https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860

        Das folgende PDF ist die zweite Auflage. Wir bitten dies im „Absatz 8. Rechtliche Rahmenbedingungen“ zu berücksichtigen.

        Download Leitlinien als PDF

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        Arbeitsplatzbeschreibung

        Das vorliegende Muster einer Arbeitsplatzbeschreibung dient lediglich zur Orientierung und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

        Die Inhalte und deren Gewichtung sind auf die jeweilige Bedarfslage vor Ort anzupassen, wobei es aus fachlicher Sicht geboten ist, dass auf Nummer eins der Tätigkeitsbeschreibung mindestens 50% entfallen.

        Im Hinblick auf eine angemessene Eingruppierung sind spezifische Tätigkeitsmerkmale und Zielgruppen zu berücksichtigen, bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW.

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        Linkliste

        Landschaftsverband Rheinland/Landesjugendamt

        Landschaftsverband Westfalen/Lippe/Landesjugendamt

        www.buendnis-fuer-strassenkinder.de
        Bündnis für Straßenkinder 2009 gegründet..

        Forum Sozialhilfe
        Internet-Forum für den Austausch über die Sozialhilfe

        Martina Bodenmüller
        Konzeptentwicklungen, Kulturprojekte, Wissenschaftliche Autorin

        Kontakt & Impressum
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        Kontakt

        Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
        Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

        Lisa Schuchardt

        Mobil : 0173.7021230

        kontakt@streetwork-nrw.de

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        Impressum

        Anschrift:

        Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
        Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

        An der Kaiserburg 17
        40629 Düsseldorf

        Mobil : 0173. 7021230

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        www.streetwork-nrw.de

        BGB-Vorstand:

        Susanne Löde, Beate Pollak, Katharina Reich – vom Ende. Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV Angela Wüsthof VR 8023, Amtsgericht Düsseldorf

        Haftungshinweis:
        Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

        Design & Realisierung
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        Franziska Fiolka/photocase.com
        diekatha/photocase.com

        (Titelbild-Kontakt)
        luxuz::./photocase.com

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        Datenschutz

        Datenschutzerklärung

        1. Datenschutz auf einen Blick

        Allgemeine Hinweise

        Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

        Datenerfassung auf unserer Website

        Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

        Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

        Wie erfassen wir Ihre Daten?
        Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

        Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

        Wofür nutzen wir Ihre Daten?
        Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

        Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
        Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

        2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

        Datenschutz

        Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

        Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

        Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

        Hinweis zur verantwortlichen Stelle

        Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

        Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
        Mobile Jugendarbeit NRW e.V.
        An der Kaiserburg 17
        40629 Düsseldorf

        01515 – 109 76 20
        kontakt@streetwork-nrw.de

        Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

        Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

        Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

        Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

        Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

        Recht auf Datenübertragbarkeit

        Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

        SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

        Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

        Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

        Auskunft, Sperrung, Löschung

        Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

        Widerspruch gegen Werbe-Mails

        Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

        3. Datenschutzbeauftragter

        Datenschutz-Verantwortliche(r) ist:

        Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
        Mobile Jugendarbeit NRW e.V.
        An der Kaiserburg 17
        40629 Düsseldorf

        01515 – 109 76 20
        kontakt@streetwork-nrw.de

        4. Datenerfassung auf unserer Website

        Server-Log-Dateien

        Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

        • Browsertyp und Browserversion
        • verwendetes Betriebssystem
        • Referrer URL
        • Hostname des zugreifenden Rechners
        • Uhrzeit der Serveranfrage
        • IP-Adresse

        Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

        Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

        5. Einbindung von Google Webfonts

        Wir nutzen Google Web Fonts, um unsere Website attraktiv gestalten und in unterschiedlichen Browsern gleich darstellen zu können. Hierin liegt unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Google Web Fonts sind Skriptbibliotheken und Schriftbibliotheken, die in den Cache Ihres Browsers übertragen werden. Hierbei wird eine Verbindung zum Anbieter Google, Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland, Fax: +353 (1) 4361001, hergestellt. Auf diesem Weg werden ggf. Ihre Daten an Google übertragen. Uns ist nicht bekannt, welche Daten Google zu welchen Zwecken verarbeitet. Für die Ausnahmefälle, in den personenbezogene Daten in die USA übertragen werden, hat sich Google dem EU-US Privacy Shield unterworfen, www.privacyshield.gov/eu-us-framework. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.google.com/policies/privacy/.

        Externe Links

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